Information über eine zusätzliche Förderung der Gemeinde Breitenbach für E-Mopeds und E-Motorräder (L1e/L3e)
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenbach hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 einstimmig beschlossen, den Ankauf von E-Mopeds und E-Motorrädern (Klassen L1e/L3e) mit € 400,- in
Form von KUWI-Gutscheinen zu fördern.
Fördervoraussetzung:
• Hauptwohnsitz in der Gemeinde Breitenbach am Inn
• pro Einwohner wird der Ankauf eines Elektro-Mopeds/E-Motorrades gefördert
• Förderungswerber muss Zulassungsinhaber sein
• Neufahrzeuge mit Kaufdatum nach dem 01.01.2018
Das Formular liegt im Gemeindeamt auf bzw. kann direkt von der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Beilagen zum Förderantrag:
• Rechnung - auf der Name und Adresse des Käufers ausgewiesen sein muss - als Nachweis über den Ankauf (Eigentum) in Kopie
• Zahlungsnachweis über den Kaufbetrag in Kopie
Weitere Förderungsmöglichkeiten für E-Mopeds und E-Motorräder
2018 können für förderungswürdige E-Mopeds und E-Motorräder noch weitere Förderungen beansprucht werden:
• € 375,- „E-Mobilitätsbonus“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs
• € 375,- „E-Mobilitätsbonus“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMNT/bmvit
Details siehe https://www.umweltfoerderung.at
Somit Gesamtförderung bis zu € 1.150,- möglich!
Mit dieser Förderung möchte die Gemeinde im Rahmen ihrer e5-Aktivitäten (Programm für energieeffiziente Gemeinden) einen weiteren Beitrag leisten, die Lebensqualität in unserer
Gemeinde schrittweise zu erhöhen!