3 % der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne.
Anmerkung: Firmen, welche Lehrlinge ausbilden, wird von der Gemeinde eine Förderung in Höhe der auf die Lehrlingsentschädigung entfallenden Kommunalsteuer gewährt.
Rechtsgrundlage:
Kommunalsteuergesetz, GR-Beschluss vom 20.12.1993