15 % bei Kartensteuer, sonst Pauschalsteuer nach dem Vergnügungssteuergesetz
Die Kartensteuer wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet.
Rechtsgrundlage:
Tiroler Vergnügungssteuergesetz, GR-Beschluss vom 02.11.1987
15 % bei Kartensteuer, sonst Pauschalsteuer nach dem Vergnügungssteuergesetz
Die Kartensteuer wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet.
Rechtsgrundlage:
Tiroler Vergnügungssteuergesetz, GR-Beschluss vom 02.11.1987