80,00 EUR /Jahr für Vierpersonenhaushalt und mehr (GR-Beschluss v. 12.11.2018)
Anmeldung Biomüllabfuhr bitte im Meldeamt.
Rechtsgrundlage:
Abfallgebührenordnung vom 15.10.2001 geändert mit GR-Beschluss vom 12.11.2018
GR-Beschluss vom 30.11.2010
EUR 24,00 / Person und Jahr (ab 1.1.2021)
Die Grundgebühr wird zur Deckung der allgemeinen Bereitstellungskosten für Sammel- und Entsorgungseinrichtungen sowie Abfallberatung eingehoben. Jede Person mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt wird als 1 Entsorgungseinheit bzw. 0,50 Entsorgungseinheit bei Zweitwohnsitz gewertet. Weitere Entsorgungseinheiten werden aus Fremdennächtigungen, Ferienwohnungen, Gastgewerbebetrieben und Wirtschaftsunternehmungen errechnet.
EUR 7,00 / Sack (15 Kilo). Diese Gebühr inkludiert die Abfuhrkosten und kommt in Ortsteilen zum Tragen, die nicht vom Mülldienst angefahren werden können. Auch ein zeitweilig höherer Müllanfall kann durch Ankauf von Müllsäcken abgedeckt werden.
GR-Beschluss vom 10.12.2020 - gültig ab: 01.01.2021
EUR 0,45 pro Kilo Restmüll; Der Hausmüll (Restmüll) wird mittels eines elektronischen Müllmesssystems gemessen und abgerechnet.
GR-Beschluss vom 01.12.2020 - gültig ab 01.01.2021 - Beschluss als PDF 10.12.2020
EUR 3,00 pro Autoreifen ohne Felgen (GR-Beschluss v. 30.11.2010)
EUR 4,00 pro Autoreifen mit Felgen (GR-Beschluss v. 30.11.2010)
Elektrogeräte (Elektronikschrott) können laut Elektronikverordnung gratis abgegeben werden!